Stromkostenbremse
Die wichtigsten Fragen beantwortet:
Was?
Wann?
Wer?
Wieviel?
Was ist die Stromkostenbremse?
Eine Entlastungsmaßnahme – Der Bund übernimmt einen Teil der Stromkosten für Haushalte.
Der Zuschuss erfolgt automatisch auf Ihrer Rechnung.
Sie müssen nichts tun.
Wer erhält den Zuschuss?
Natürliche Personen –Die Stromkostenbremse gilt für Haushalte.
Basis für die Auszahlung ist ein aufrechter Stromliefervertrag und ein Haushalts-Zählpunkt.
Wieviel erhalte ich?
Gefördert werden maximal 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und Haushalt.
Je nach Tarif wird der Energiepreis bis zu 30 Cent/kWh unterstützt.
Die Förderung bezieht sich auf den Energiepreis, dieser macht 50,5 % des gesamten Strompreises aus:
Quelle: E-Control, Oesterreichs Energie, [für 2022: ab Mai 2022]
GIS-Befreite Haushalte erhalten automatisch zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss.
Wann gilt die Stromkostenbremse?
Sie ist ab 1. Dezember wirksam und endet am 30. Juni 2024.
Der Abzug erfolgt automatisch – Sie müssen nicht aktiv werden.
Sie erhalten den Betrag spätestens mit der nächsten Jahresabrechnung.
Weitere Informationen zur Strompreisbremse finden Sie unter:
FAQ Stromkostenbremse: