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Voraussetzungen für die Abnahme von Überschussenergie

  • Die Fotovoltaik-Anlage muss im Netzgebiet der ENVESTA Energie- und Dienstleistungs GmbH installiert sein.
  • Es wird ein eigener Zähler bzw. Zählwerk für die Messung der Überschussenergie benötigt.
  • Die Fotovoltaik-Anlage muss als Ökostrom-Anlage per Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung anerkannt sein.
  • Ein aufrechter Liefervertrag für Fotovoltaik-Strom mit der ENVESTA Energie- und Dienstleistungs GmbH mit dem Energieprodukt Öko-Styria muss vorhanden sein.


Technische Bedingungen Fotovoltaik

Techn._Bedingungen_Fotovoltaik.pdf




Schematische Darstellung einer Fotovoltaik-Anlage

Zählerverdrahtung bei einem Zähler



Zählerverdrahtung bei zwei getrennten Zählern



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