Voraussetzungen für die Abnahme von Überschussenergie
- Die Fotovoltaik-Anlage muss im Netzgebiet der ENVESTA Energie- und Dienstleistungs GmbH installiert sein.
- Es wird ein eigener Zähler bzw. Zählwerk für die Messung der Überschussenergie benötigt.
- Die Fotovoltaik-Anlage muss als Ökostrom-Anlage per Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung anerkannt sein.
- Ein aufrechter Liefervertrag für Fotovoltaik-Strom mit der ENVESTA Energie- und Dienstleistungs GmbH mit dem Energieprodukt Öko-Styria muss vorhanden sein.




