Ablesung & Zählerstand-Bekanntgabe

Unser Abrechnungsjahr ist mit dem Kalenderjahr ident - Abrechnungsstichtag ist also der 31.12. eines jeden Jahres. Unsere Monteure sind in der Regel bereits in der letzten Novemberwoche bis zur Woche vor Weihnachten unterwegs und lesen alle versorgten Anlagen ab. Sollten unsere Mitarbeiter niemanden antreffen, finden Sie als Kunde eine Verständigung mit der Bitte um Kontaktaufnahme bezüglich eines neuen Ablesetermines bzw. der Zählerstand-Bekanntgabe im Briefkasten. Ab sofort steht Ihnen auch die Möglichkeit zur Verfügung, Ihre Zählerstände in das nachfolgende Online-Formular einzugeben und an uns zu senden!
Sollte der Kunde von der ihm angebotenen Möglichkeit einer Selbstablesung und Übermittlung der Daten keinen Gebrauch machen, ist eine rechnerische Ermittlung der Messwerte zulässig. Allerdings besagt das ElWOG § 57. (4), dass eine Ablesung der Zähler zumindest einmal jährlich und dabei mindestens alle drei Jahre eine Ab- bzw. Auslesung durch den Netzbetreiber selbst zu erfolgen hat.
